Wohnsitzänderung kurz vor Kommunalwahl
Sind Sie kürzlich nach Olching gezogen?
Wahlberechtigte, die neu nach Olching zuziehen können bis 15.02.2026 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen, um in Olching zu wählen. Im Wählerverzeichnis stehen Sie automatisch, wenn Sie am 08.01.2026 mit Hauptwohnsitz in Olching gemeldet waren.
Wenn Sie aus dem Inland zugezogen sind und keinen Antrag stellen oder die Antragsfrist vorbei ist, können Sie in Ihrer alten Gemeinde wählen. Bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen.
Bitte nehmen Sie im Zweifel Kontakt zu uns auf, um sicherzustellen, dass Sie wählen können!
Bürgerbüro
Kontaktdaten:Tel.: (08142) 200-2020
E-Mail: buergerbuero@olching.de
E-Mail: buergerbuero@olching.de

