Eheschließung
Das Standesamt der Stadt Olching bietet an, Eheschließungen nicht nur im Rathaus, sondern nun auch in der Kulturwerkstatt am Olchinger Mühlbach (KOM) gegen eine zusätzliche Nutzungsgebühr zu vollziehen.

Termine für Eheschließungen im KOM 2023
Freitag, 14. April 2023
Dienstag, 23. Mai 2023
Freitag, 2. Juni 2023
Freitag, 21. Juli 2023
Samstag, 22. Juli 2023
Freitag, 22. September 2023
Samstag, 23. September 2023
Falls Sie an diesem schönen Ort den Bund für's Leben schließen möchten, setzen Sie sich bitte bald mit unserem Standesamt im Rathaus in Verbindung.
E-Mail: standesamt@olching.de
Telefonnummer: 08142 / 200-1261 oder 200-1262
Trauungssaal im KOM
Trauungssaal im Rathaus
Welche Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie in Olching heiraten wollen?
Grundsätzlich genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind
- Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate); erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
Die Gebühr beträgt 12,00 Euro. - Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung - erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Olching mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird die Bescheinigung beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt.
Die Gebühr beträgt 5,00 Euro. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. - Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. Diese erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes.
Die Gebühr beträgt 12,00 Euro. - Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Bargeld für Gebühren und ggf. Familienstammbuch in Höhe von ca. 80,00 Euro bis 170,- Euro (je nach Einzelfall).
Wenn Sie bereits verheiratet waren, beachten Sie bitte nachstehende Informationen:
- Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate); erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
Die Gebühr beträgt 12,00 Euro. - Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe ist vorzulegen. In der Regel handelt es sich hierbei nicht um das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern um eine neue Eheurkunde bzw. eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe. Erhältlich ist die Urkunde beim Standesamt der Eheschließung.
Die Gebühr beträgt 12,00 Euro.
In allen anderen Fällen, also wenn Sie oder Ihr(e) Verlobte(r)
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder hatten,
- nicht im Bundesgebiet geboren sind,
- im Ausland eine Ehe geschlossen haben,
- im Ausland eine Ehe aufgelöst wurde,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
- bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten,
sollten Sie persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann neben einer umfassenden Beratung auch eine ausführliche auf Ihre persönliche Verhältnisse abgestellte Anleitung für die Beschaffung der notwendigen Unterlagen.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl der individuellen Fallgestaltungen keine umfassende schriftliche oder telefonische Darstellung möglich ist. Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Beratungsgespräch mitgebracht werden.
Zur Anmeldung der Eheschließung bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 08142 / 200-1261 oder 200-1262.
Vielen Dank!