Eheschließung

Das Standesamt der Stadt Olching bietet Eheschließungen neben dem Rathaus auch in der Kulturwerkstatt am Olchinger Mühlbach (KOM) gegen eine zusätzliche Nutzungsgebühr an.

Termine für Eheschließungen im KOM 2024

  • Freitag, 24. Mai 2024
  • Samstag, 25. Mai 2024
  • Freitag, 14. Juni 2024
  • Freitag, 21. Juni 2024
  • Freitag, 19. Juli 2024
  • Samstag, 20. Juli 2024
  • Freitag, 26. Juli 2024
  • Freitag, 09. August 2024
  • Samstag, 10. August 2024 
     
KOM
KOM Olching
Eheschließung KOM
Trauungssaal im KOM
Eheschließung KOM 2

Weitere Informationen rund um die Trauung im KOM finden Sie auch auf der KOM Webseite. Falls Sie an diesem schönen Ort den Bund fürs Leben schließen möchten, setzen Sie sich bitte bald mit unserem Standesamt im Rathaus in Verbindung.

Trauungssaal Rathaus

Eheschließung im Rathaus
Trauungssaal im Rathaus
Eheschließung im Rathaus

 

Welche Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie in Olching heiraten wollen?

Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind

genügen grundsätzlich folgende Unterlagen: 

  • Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate); erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes. 
    Die Gebühr beträgt 12,00 Euro.
     
  • Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung - erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Olching mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird die Bescheinigung beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. 
    Die Gebühr beträgt 5,00 Euro. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
     
  • Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. Diese erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes. 
    Die Gebühr beträgt 12,00 Euro.
     
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.
     
  • Bargeld für Gebühren und ggf. Familienstammbuch in Höhe von ca. 80,00 Euro bis 170,- Euro (je nach Einzelfall).

Wenn Sie bereits verheiratet waren

  • Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate); erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes. 
    Die Gebühr beträgt 12,00 Euro.
     
  • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe. In der Regel handelt es sich hierbei nicht um das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern um eine neue Eheurkunde bzw. eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe. Erhältlich ist die Urkunde beim Standesamt der Eheschließung.
    Die Gebühr beträgt 12,00 Euro.

In allen anderen Fällen

also wenn Sie oder Ihr(e) Verlobte(r)

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder hatten,
  • nicht im Bundesgebiet geboren sind,
  • im Ausland eine Ehe geschlossen haben,
  • im Ausland eine Ehe aufgelöst wurde,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
  • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten,
     

sollten Sie persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann neben einer umfassenden Beratung auch eine ausführliche auf Ihre persönliche Verhältnisse abgestellte Anleitung für die Beschaffung der notwendigen Unterlagen.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl der individuellen Fallgestaltungen keine umfassende schriftliche oder telefonische Darstellung möglich ist. Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Beratungsgespräch mitgebracht werden.

Zur Anmeldung der Eheschließung bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung 
Vielen Dank!

N.N.

Frau Eiselt