Bauleitplanung der Stadt Olching

In Deutschland ist die Bereitstellung von Bauland Aufgabe der Kommunen. Nicht Bund oder Länder, sondern die Gemeindeverwaltung verfügt über die Planungshoheit innerhalb ihres Gebiets mit dem vordringlichen Ziel Wohnraum zu schaffen oder etwa Gewerbebetriebe anzusiedeln, um einen nachhaltigen, zukunftsfähigen Ort zu entwickeln. Diese Schaffung von Baurecht nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs wird als Bauleitplanung bezeichnet. 

Die Bauleitplanung ist zweistufig und unterscheidet zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan bezieht sich auf das gesamte Gemeindegebiet und legt fest wie deren Flächen genutzt werden sollen, etwa für Wohnen, Gewerbe, soziale Infrastruktur, Versorgung (z. B. Umspannwerk), Verkehrsflächen, Grünflächen, Wald und Landwirtschaft. Er dient als Wegweiser für die nachfolgend zu konkretisierenden Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan abzuleiten sind (Entwicklungsgebot). 

Der Bebauungsplan umfasst einen eingegrenzten, parzellenscharfen Bereich innerhalb des Gemeindegebiets, in dem unmittelbar neues Baurecht geschaffen wird. Er hat als Satzung rechtsverbindliche Wirkung: die darin getroffenen Festsetzungen müssen von Bauherren und Bauherrinnen bei der Umsetzung ihrer Bauvorhaben eingehalten werden.

Die Bereiche des Stadtgebiets, die nicht mit Bebauungsplänen überplant sind, lassen sich entweder dem unbeplanten Innenbereich zuordnen, wo sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) richtet, oder dem Außenbereich, für den der § 35 BauGB gilt. 

Sie haben Sie Gelegenheit, die Bauleitpläne während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 54 des Rathauses einzusehen.

Falls Sie Fragen zu den Bauleitplänen haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Bauen und Stadtentwicklung.

Bei Fragen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen per E-Mail an: 
bauantraege@olching.de

oder telefonisch:  
08142/200-1362, -1361

Bei Fragen zu in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen per E-Mail an: bauleitplanung@olching.de

oder telefonisch:
08142/200-1364