Tipps für Schädlingsbekämpfung

Vorbeugung und Bekämpfung von Ratten
Anlässlich zunehmender Sichtungen von Wanderratten (Rattus norvegicus) im Stadtgebiet, möchte die Stadtverwaltung auf die Problematik im Umgang mit den Nagetieren hinweisen.
Allgemein
Ratten bevorzugen Orte in der Nähe von Wasser und Abfall, wie die Kanalisation, bewachsene Uferzonen sowie Keller und sind in ungestörter Umgebung dämmerungs- und nachtaktiv. Wanderratten werden als Allesfresser (omnivor) bezeichnet, bevorzugen jedoch pflanzliche Nahrung wie Getreide, Gemüse und Obst. Jungtiere können Sie das ganze Jahr bekommen, wobei die Anzahl pro Wurf zwischen 4 und 12, und in Ausnahmefällen sogar bis zu 20, variiert. Zusätzlich zur Verunreinigung durch Kot und Urin und den daraus resultierenden Geruchsbelästigungen besteht auch die Gefahr, dass Krankheiten, wie z.B. Salmonellose, Tollwut, Rattenfieber, etc., übertragen werden können. Ratten sind sehr intelligente Tiere, was es leider schwierig macht, sie zu fangen und zu bekämpfen. Daher ist es von großer Bedeutung, einen Rattenbefall vorzubeugen.
Vorbeugung von
- Nahrungsgrundlagen
- Müllbeutel in fest verschlossenen Tonnen entsorgen; keine Müllablage neben den Tonnen sowie ein sofortiger Austausch von beschädigten/kaputten Tonnen.
- Lebensmittelreste nicht über die Toiletten entsorgen; Anbringung von Rückstauklappen.
- Kompostsysteme regelmäßig überprüfen, ordnungsgemäße Nutzung sicherstellen und ebenfalls keine Lebensmittel- (z.B. Fleischreste) und Speisereste (z.B. gekochte Kartoffelschale) entsorgen.
- Keine Futterstellen im Garten für Haustiere (z.B. Katzen), Wildtiere, sowie Vogelfutter aufstellen.
- Keine Tauben, Enten und weitere Wildtiere füttern, da die Futterreste nicht beseitigt werden.
- Nistmöglichkeiten
- Keller regelmäßig entrümpelt und auf Ungeziefer überprüfen
- Bereits bestehende Bauten und Unterschlüpfe beseitigen.
- Einzugsmöglichkeiten
- Mögliche Öffnungen (z.B. kaputte Kellerfenster) reparieren.
- Engmaschige Metallgitter an Kellerfenstern und Lüftungsschächten anbringen.
Bekämpfung
Private Gebäude und Grundstücke
Befindet sich der Rattenbefall auf Privatgrund sind die Grundstückseigentümer verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Mieter wenden sich in diesem Fall direkt an den Eigentümer. Besteht der Verdacht auf einen größeren Befall, ist es sinnvoll mit den umliegenden Nachbarn in Kontakt zu treten, um gemeinsam gegen das Problem vorzugehen. Ansonsten kann bei einem größeren Befall auch direkt das Gesundheitsamt eingeschalten werden.
Öffentliche Flächen
Befindet sich der Rattenbefall auf Öffentlichem Grund (z.B. Grünflächen, Straßen und Wege) liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Olching als Grundstückseigentümerin.
Ansprechpartner
Private Gebäude und Grundstücke
Frau Polzer
Öffentliche Flächen