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Start der Kommunalen Wärmeplanung

Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz für Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz legt die gesetzlichen Grundlagen für eine flächendeckende und verbindliche kommunale Wärmeplanung fest. Ziel ist es, bis spätestens 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes sind die Länder verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 für größere Städte und bis zum 30. Juni 2028 für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne zu erstellen. Die Länder haben diese Verpflichtung an die einzelnen Kommunen weitergegeben. Die Wärmepläne sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über Möglichkeiten einer klimafreundlichen Wärmeversorgung informieren und festlegen, welche kosteneffizienten Wege zu einer solchen Versorgung vor Ort existieren, indem dezentrale fossile Heizsysteme durch umwelt- und klimafreundlichere Alternativen ersetzt werden.

Der Wärmeplan ist dabei ein Planungsinstrument ohne rechtlich verbindliche Außenwirkung. Die kommunale Wärmeplanung umfasst verschiedene Schritte wie die Eignungsprüfung von Gebieten, Bestands- und Potenzialanalysen sowie die Entwicklung von Zielszenarien und Umsetzungsstrategien. 

Die Stadt Olching hat die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung nun an die Energieagentur Klima3 der Landkreise Fürstenfeldbruck, Starnberg und Landsberg a.L. vergeben, die diese im Konvoi mit den Stadtwerken Olching bearbeiten wird.

Bildunterschrift v.l.n.r.: Fridolin Felsche (SWO), Erster Bürgermeister Maximilian Gigl, Thomas Grulke (Geschäftsführer SWO), Dr. Edigna Kessel (Wirtschaftsförderung, Mobilität und Energie, Stadt Olching), Markus Brunnhuber (Bauamtsleiter Stadt Olching), Marie Hüneke (Projektleiterin Klima3), Andreas Weigand (Geschäftsführer Klima3), Amelie Schreiber (SWO)