Beirat für Menschen mit Behinderung ist nach vierter Amtszeit neu zu berufen
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für eine Mitgliedschaft bewerben
Erfolgreich endet die vierte Amtsperiode des seit 15.06.2023 berufenen Gremiums des Beirats für Menschen mit Behinderung. Eine neue personelle Zusammensetzung des derzeit 6 Mitglieder umfassenden Beirats ist gemäß der Satzung für einen Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Olching (Behindertenbeiratssatzung – BBS) nach Ablauf von 3 Jahren durchzuführen.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung fungiert als unabhängige Interessensvertretung und setzt sich für die Belange der in Olching lebenden Menschen mit Behinderung ein.
In seiner Funktion berät er sowohl den Stadtrat als auch die Verwaltung umfassend über die örtliche Behindertenarbeit und klärt über Fragen der Bürgerinnen und Bürger zielgruppenorientiert auf.
In den Beirat für Menschen mit Behinderung berufen werden, können Olchinger Bürgerinnen und Bürger, denen selbst ein Grad der Behinderung von mindestens 50 GdB zuerkannt wurde. Für eine Mitgliedschaft in diesem Beirat können sich auch Angehörige von Menschen mit Behinderung oder in der Behindertenbetreuung vor Ort ehrenamtlich oder hauptberuflich Tätige bewerben.
Berechtigt für eine Mitgliedschaft im Beirat für Menschen mit Behinderung sind darüber hinaus Bewerberinnen und Bewerber, die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Olching gemeldet sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht dem Olchinger Stadtrat angehören.
Olchinger Bürgerinnen und Bürger, die obige Voraussetzungen erfüllen und an einer Mitgliedschaft im Beirat für Menschen mit Behinderung interessiert sind, haben Gelegenheit, sich im Rahmen des Berufungsverfahrens zu bewerben. Eine formlose Bewerbung mit Bereitschaftserklärung zur Teilnahme am Berufungsverfahren für den Beirat für Menschen mit Behinderung senden Sie bitte mit Angabe der wichtigsten persönlichen Daten bis zum 28. August 2026 unter dem Stichwort „Beirat für Menschen mit Behinderung“ an die Stadt Olching, Rebhuhnstraße 18 in 82140 Olching, oder per E-Mail an SozialesLeben@olching.de.
Die Stadtverwaltung steht gerne zu den Öffnungszeiten des Rathauses für mögliche weitere Informationen oder Fragen unter den Rufnummern 08142/200-1110 und -1155 zur Verfügung.


