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Auf Gültigkeit der Pässe achten !

Nachdem die Reisezeit vor der Türe steht, sollten Personalausweise sowie (Kinder-) Reisepässe auf ihre Gültigkeit überprüft werden.

Falls ein Ausweisdokument abgelaufen ist, sind umgehend neue zu beantragen. Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei nimmt etwa drei bis vier Wochen in Anspruch.

Bei der Beantragung von Reisepässen bei Jugendlichen unter 18 Jahren und Personalausweisen bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist es unbedingt erforderlich, dass beide Eltern durch persönliches Erscheinen ihr Einverständnis zur Ausstellung geben. Bei Alleinerziehenden muss ein aktueller, rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.

 Aufgrund geänderter Anforderungen besteht Möglichkeit die benötigten Lichtbilder vor Ort im Bürgerbüro anfertigen zu lassen. Dies betrifft jedoch nur Personen ab dem siebten Lebensjahr. Für jüngere Kinder ist ein biometrisches Passbild anzufertigen bei dem Sie einen QR-Code erhalten, welcher für uns lesbar ist.

 Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Ausweispapieren erhalten Sie auch direkt im Bürgerbüro der Stadt Olching.

 Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die der Ausweispflicht unterliegen, benötigen einen gültigen Ausweis bzw. Pass. Wenn es schuldhaft versäumt wurde, sich einen neuen Personalausweis oder Reisepass ausstellen zu lassen oder der bisherige verlorengegangen ist, kann von der Stadt Olching ein Verwarnungsgeld bis 55 € verlangt werden.

Genaue Infos über Reise- und Sicherheitshinweise sämtlicher Länder erfahren Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de

Schönen Urlaub wünscht Ihnen Ihr Bürgerbüro der Stadt Olching!