Der AmperVerband informiert als Betriebsführer Ihres Wasserversorgungsunternehmens, dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Ampergruppe – WVA, zur Trinkwasserqualität:
Unser Versorgungsgebiet umfasst die Städte Olching und Puchheim (dort nur Ortsteil Puchheim-Bahnhof) sowie die Gemeinden Eichenau und Gröbenzell. Alle Bürgerinnen und Bürger der genannten Kommunen erhalten das gleiche Trinkwasser.
Wichtigster Maßstab für die Qualität des Trinkwassers ist die Trinkwasserverordnung. Sie legt die Güteeigenschaften fest, die Wasser erfüllen muss, um es nach heutigem medizinischem Wissen in unbegrenzter Menge ein Leben lang trinken zu können. Welche außergewöhnlich gute Qualität unser Trinkwasser hat, belegen regelmäßig die Analysenwerte, welche jederzeit auf unserer Homepage einsehbar sind. Generell gilt: Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden nicht nur eingehalten sondern in allen Fällen überaus deutlich unterschritten. Für kein anderes Lebensmittel sind vergleichbar strenge Qualitätskontrollen und Vorschriften festgelegt. Daher untersuchen wir Ihr Trinkwasser von der Gewinnung (Brunnen) bis zu den Zapfstellen jährlich rund 360 mal auf bis zu 67 Parameter.
Ein Bericht in den Medien hat in den vergangenen Tagen für unbegründete Aufregung gesorgt: In einer untersuchten Wasserprobe konnten Spuren der menschengemachten Chemikalie PFAS nachgewiesen werden. Das ist richtig, aber unbedenklich. Wir untersuchen das Trinkwasser bereits seit Erlass der neuen Trinkwasserverordnung im Juni 2023 auf PFAS. Sie sind – wie viele andere Stoffe auch - im Trinkwasser zwar nachweisbar, liegen aber weit unter den nach der Trinkwasserverordnung ab 2026 bzw. 2028 vorgeschriebenen Grenzwerten (derzeit gibt es keine Grenzwerte).
In den Wasserproben werden einerseits 20 Einzelsubstanzen der PFAS-Gruppe untersucht. Ihre Summe beträgt bei unserem Trinkwasser 0,0085 µg/l. Damit liegen PFAS – wie auch andere Parameter - mithin etwa um das 12-fache unter dem Grenzwert. Dieser gilt ab 2026 und liegt bei 0,100 µg/l.
Anderseits wird ab 2028 wird ein weiterer Grenzwert für 4 Einzelsubstanzen, die in der vorher genannten Gruppe der 20 Einzelstoffe enthalten sind, gelten. Der Summenwert dieser 4 Stoffe liegt in Ihrem Trinkwasser bei 0,0018 µg/l und damit rund 11-fach unter dem in zwei Jahren geltenden Grenzwert. Dieser liegt für diese Stoffgruppe bei 0,020 µg/l. Hier nochmals zusammenfassend.
| PFASƩ20 | 0,0085 µg/l | Grenzwert ab 12.01.2026 = 0,100 µg/l |
| PFASƩ4 | 0,0018 µg/l | Grenzwert ab 12.01.2028 = 0,020 µg/l |
Bitte genießen Sie daher Ihr Trinkwasser auch künftig bedenkenlos. Ein besser kontrolliertes und überwachtes Lebensmittel gibt es nicht.
Hier finden Sie die aktuellen Trinkwasserwerte. https://www.amperverband.de/de/trinkwasser/unser-trinkwasser/aktuelle-trinkwasserwerte-2

