Sicherheitsauflagen bei Großveranstaltungen sind keine Schikane

 

Zur Angelegenheit der seitens der Nicolas May gGmbH (Veranstalter) geplanten und dann von ihr verworfenen Idee einer Musikveranstaltung am Volkfestplatz in Olching erklärt die Stadt Olching:

  • Die Stadt Olching hat die Idee des geplanten Electro-Festivals am Volksfestplatz zugunsten der Nicolas May gGmbH unterstützt, ebenso das wichtige Anliegen der Nicolas May gGmbH, das Bewusstsein für Herzerkrankungen bei Kindern und die Prävention dieser zu schärfen. Die Stadt Olching weiß zudem um die tragische Geschichte hinter dem Anliegen und hat den potenziellen Veranstalter daher wo möglich bei der Planung unterstützt. 
     
  • Die Stadt Olching ist stets sehr offen für Veranstaltungen jeglicher Art
    Der Volksfestplatz ist daher auch sehr stark belegt. Obwohl insbesondere für Musikveranstaltungen aufgrund der Lage inmitten der Stadt außer der bestehenden Veranstaltungen kaum mehr Kapazitäten für den Volksfestplatz bestanden, hätte die Stadt eine Ausnahme gemacht. Auch hätte die Stadt ausnahmsweise die dortige Infrastruktur inklusive dem Platz zugunsten der Nicolas May gGmbH kostenfrei zur Verfügung gestellt.
     
  • Da das Sicherheitskonzept des Veranstalters nicht ausreichend war, wurde er gebeten, ein verbessertes Sicherheitskonzept vorzulegen, worauf er verzichtet hat, obwohl ihm die Stadt mehrmals Hilfestellung bei der Erstellung des Dokuments angeboten und gegeben hat. So blieb er bis zuletzt auch einen aussagekräftigen Lageplan des Festivalgeländes schuldig, auf dem insbesondere die logistisch wichtigen Punkte aufgezeichnet sind. 
     
  • Eine Vorprüfung durch die Stadtverwaltung hinsichtlich einer Genehmigung konnte nicht erfolgen, da die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt wurde, bevor die vollständigen Unterlagen (Gelände- und Aufbauplan, Sicherheitskonzept)  eingereicht wurden.
     
  • Die Genehmigung von Großveranstaltungen in Olching erfolgt immer in enger Absprache mit den Sicherheitsbehörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und den Rettungsdiensten. Ziel der Gespräche zwischen den Sicherheitsbehörden, der Stadt und dem potenziellen Veranstalter war, die Veranstaltung so stattfinden zu lassen, dass die Interessen aller Seiten gewahrt werden. Diese Gespräche wurden vom Veranstalter beendet. 
     
  • Um das Anliegen zu unterstützen, ist die Stadt Olching dem Veranstalter in mehreren Punkten entgegengekommen. Zudem hat die Stadt ihm geholfen, überhaupt erst ein Dokument zu erstellen, das einem Sicherheitskonzept nahekommt. Dies ist insbesondere auch deshalb erfolgt, weil der Veranstalter noch über keinerlei Erfahrung bei der Planung von Großveranstaltungen verfügte und ihm möglicherweise auch nicht bewusst war, wie komplex die Planung sein kann.
     
  • In Bereichen, die unmittelbar die Sicherheit der BesucherInnen betreffen, können grundsätzlich keine Abstriche gemacht werden. Die Gewährleistung der Sicherheit der BesucherInnen bei Veranstaltungen ist nicht verhandelbar und auch im Sinne und zum Schutz des Veranstalters. 
     
  • Ein etwaiger Unfall bei einer Veranstaltung kann schwerwiegende haftungs- und möglicherweise sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, von menschlichen Tragödien wie etwa bei der Love Parade in Duisburg 2010 ganz zu schweigen. Das gilt sowohl für die Genehmigungsbehörde als auch für den Veranstalter. Hier setzt die Stadt Olching von Veranstaltern ein Bewusstsein für die aus der Veranstaltung erwachsende Verantwortung voraus sowie eine Bereitschaft zur Kooperation mit der Stadt und den involvierten Sicherheitsbehörden. 
     
  • Die Auflagen für Veranstaltungen sind keine Erfindung der Stadt Olching. Gleichgelagerte Veranstaltungen werden selbstverständlich gleich behandelt. Die Anzahl der OrdnerInnen richtet sich bei Veranstaltungen dieses Formats nach der Anzahl der BesucherInnen und das geforderte Verhältnis OrdnerInnen zu BesucherInnen beträgt hier, wie bei vergleichbaren Veranstaltungen, 1:100. Wenn weniger Karten verkauft werden oder von vornherein weniger BesucherInnen erwartet werden, werden folglich auch weniger Ordner benötigt (siehe Open-Air-Veranstaltung beim Food-Truck-Festival). 
     
  • Beim Lärmschutz gilt für alle Veranstaltungen auf dem Volksfestplatz in dem Bereich, in dem die ZuschauerInnen stehen, eine maximale Lautstärke von 95 dB, die eingehalten werden muss. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für das Food Truck Festival. Die maximale Lautstärke an der angrenzenden Wohnbebauung des Volksfestplatzes (konkret: am Fenster eines Wohnhauses Auf der Insel) beträgt 70 dB – auch dies gilt grundsätzlich für alle Veranstaltungen auf dem Volksfestplatz.
     
  • Die Vergleichbarkeit des geplanten Festivals der Nicolas May gGmbH am Volksfestplatz mit dem Faschingszug Olching ist schlichtweg nicht gegeben. Es sollte nachvollziehbar sein, dass der Veranstalter des Faschingszuges (Komitee Faschingszug Olching) nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, weil zwei der insgesamt 22 Wagen während des Zuges die Lautstärke völlig überziehen. Der Veranstalter des Faschingszugs hat inzwischen zugesichert, dass er von sich aus die beiden Wagen mit messbar höherer Lautstärke zukünftig nicht mehr zulassen wird.

    Darüber hinaus liegt beim Faschingszug ein sogenannter übermäßiger Straßengebrauch vor, sodass hier nach der Straßenverkehrsordnung genehmigt wird und nicht wie bei Veranstaltungen auf dem Volksfestplatz nach dem Art. 19 LStVG („öffentliche Vergnügung“). Allein die Rechtsgrundlage ist hier also völlig unterschiedlich.

    Ferner liegt allein schon bei der Dauer der Lautstärke durch die beiden Veranstaltungen ein deutlicher Unterschied vor: auf der einen Seite ein Faschingszug, der für zwei Stunden durch die Feurs- und Hauptstraße rollt, auf der anderen Seite ein Festival, bei dem nach der Vorstellung des Veranstalters drei Tage lang die angrenzende Wohnbebauung der Lautstärke eines Festivals ausgesetzt ist. Hieraus eine mögliche „Ungleichbehandlung“ zu konstruieren, ist nicht nachvollziehbar.
     
  • Ganz grundsätzlich stellt die Stadt Olching unmissverständlich klar, dass sie weder eine bestimmte Musikrichtung noch ein bestimmtes Publikum ablehnt. Jedoch hat die Art einer geplanten Veranstaltung und ihre Größenordnung selbstverständlich Einfluss auf die Bemessung der Sicherheitsbelange. Das dargebotene Format sowie das sich daraus ergebende Publikum muss also auch bei der Sicherheitsbewertung berücksichtigt werden. Das wurde dem potenziellen Veranstalter auch genauso dargelegt.
     
  • Der Volksfestplatz liegt in Olching mitten in der Stadt und wird durch die Amper eingegrenzt. Damit ist er kein typisches freies und großes Festivalgelände. Gerade auch deshalb ist ein gut durchdachtes und gemeinsam abgestimmtes Konzept vonnöten, auch im Hinblick auf die Besucherzahl. Dass dies gelingen kann und dass die Stadt Olching offen für Veranstaltungen aller Art ist, zeigen die verschiedenen Veranstaltungen, die bereits am Volksfestplatz erfolgreich und problemfrei stattgefunden haben.

     
FestivalAranxa Esteve/unsplash