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Zimmervermittlung; Durchführung
Die Tourismusbüros von Städten und Gemeinden können Unterkünfte vor Ort vermitteln.
Langbeschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Tourismusbüro der Stadt oder der Gemeinde.
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)