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Kommunale Liegenschaftsverwaltung; Informationen

Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

Langbeschreibung

  • Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde, eines Landkreise oder eines Bezirks gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

    • Bewirtschaftung der Liegenschaften
    • Verwaltung von unbebauten Grundstücken
    • Mietangelegenheiten
    • Pachtangelegenheiten
    • Erwerb und Verkauf von Grundstücken

    Zu den Liegenschaften können z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, kulturelle Einrichtungen oder Parkanlagen gehören.

Verantwortliche Behörde

  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)