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Kommunale Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Langbeschreibung

  • Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Verantwortliche Behörde

AnsprechpartnerIn:Stadtverwaltung
Tel.: (08142) 200-0