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Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.

Langbeschreibung

  • Sollten Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrem Anliegen an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.

    Diese bzw. dieser berät Sie und / oder leitet, soweit Sie damit einverstanden sind, Ihre Anfrage oder Beschwerde an die betroffene Organisationseinheit weiter. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt, d. h. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht.

Voraussetzungen

  • Ihre Anfrage bzw. Beschwerde ist an keine Voraussetzungen geknüpft.

Verfahrensablauf

  • Sie können eine Anfrage bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten bzw. dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde schriftlich, telefonisch oder online stellen. Die Kontaktdaten finden Sie im BayernPortal oder auf der Webseite der jeweiligen Behörde.

Online-Verfahren

  • Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

    Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

    Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

    Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

    Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

    Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

Weiterführende Links

  • Einreichung einer Beschwerde an behördliche DatenschutzbeauftragteHaben Sie das Gefühl, dass wir mit Ihren Daten nicht ordentlich umgehen oder haben wir eine Datenschutzverletzung (umgangssprachlich "Datenpanne") begangen? Dann teilen Sie uns das bitte umgehend mit. Je umfangreicher und präziser Sie uns dabei informieren, desto leichter können wir Ihrer Meldung nachgehen. Schicken Sie uns dazu bitte eine E-Mail oder rufen uns an. Unsere Kontaktdaten finden Sie im Eintrag zur Datenschutzbeauftragten.

Fristen

  • keine

Kosten

  • keine

Verantwortliche Behörde

  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)