Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
Hier können Sie eine Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO beantragen.
Fristen
- Im Regelfall mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten.
Kosten
- Anordnung zur Beschilderung 10,20 € bis 767,00 €
Rechtsbehelf
- verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)