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Ortsrecht: Erlass von Satzungen und Verordnungen
Die Stadtverwaltung erlässt Satzungen und Verordnungen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

