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Kommunale Gleichstellungsarbeit

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Olching setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft ein. Sie überwacht und unterstützt die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene.

Beratung: Die Gleichstellungsbeauftragte berät Sie zu Fragen der Gleichstellung in Familie, Beruf und Gesellschaft

Unterstützung: Sie erhalten Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte oder bei der Lösung von Gleichstellungsfragen

Information: Die Gleichstellungsbeauftragte informiert Sie über Angebote, Projekte und Veranstaltungen zur Gleichstellung

Vernetzung: Sie werden ggf. an weitere Beratungsstellen oder Unterstützungsangebote weitervermittelt

Kosten

  • Die Beratung und Unterstützung durch die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist kostenfrei

Besondere Hinweise

  • Häufige Fragen (FAQ)

    Was macht die kommunale Gleichstellungsbeauftragte?

    Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft ein. Sie berät, unterstützt und überwacht die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes.

    Kann ich mich auch als Mann an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?

    Ja, die Gleichstellungsarbeit richtet sich an alle Geschlechter. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Frauen und Männer.

    Welche Themen kann ich mit der Gleichstellungsbeauftragten besprechen?

    Sie können alle Fragen zur Gleichstellung in Familie, Beruf und Gesellschaft besprechen, z. B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Diskriminierung am Arbeitsplatz, geschlechtsspezifische Gewalt, politische Teilhabe.

    Ist die Beratung vertraulich?

    Ja, die Beratung erfolgt vertraulich. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung weitergegeben.

    Wo finde ich weitere Informationen zur Gleichstellung?

    Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Olching, beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales oder bei spezialisierten Beratungsstellen.

Verantwortliche Behörde

  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)