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Bauland
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Kontaktieren Sie uns um Informationen über aktuelle Bauplätzen und Grundstücke (z. B. für junge Familien, Einheimische) zu erhalten.
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten

