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Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund

Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Sie sind Telekommunikationsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag auf Zustimmung der Verlegung muss bei der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde gestellt werden. Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Fristen

Details Fristen
  • Die Zustimmung muss vor der Baumaßnahme erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

Kosten

Details Kosten
  • Für die Erteilung der Zustimmung werden von der Straßenbaubehörde Gebühren und Auslagen erhoben.

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Behörden und sonstige Einrichtungen (siehe
AnsprechpartnerIn:Stadtverwaltung
Tel.: (08142) 200-0