Errichtung einer vorübergehenden Halteverbotszone Mit diesem Antrag können Sie die Errichtung einer vorübergehenden Halteverbotszone beantragen (zum Beispiel für Umzüge und Anlieferungen).
Die Gebühr für die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung beträgt je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/Person 10,20 bis 767,00 €. Bei mehreren Fahrzeugen/Personen bzw. gleichartigen Fällen kann eine verminderte Gesamtgebühr berechnet werden. Abweichende Gebührenregelungen gelten für Ausnahmegenehmigungen im Bereich des Großraum- und Schwerverkehrs.
Hinzu kommen evtl. Kosten für Auslagen der Behörden.
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
verwaltungsgerichtliche Klage
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)