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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

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  • Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Verantwortliche Behörde

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AnsprechpartnerIn:Stadtverwaltung
Tel.: (08142) 200-0