Zurück

Kommunale Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
AnsprechpartnerIn:Stadtverwaltung
Tel.: (08142) 200-0