Grundsteuerreform
Die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes in
Verbindung mit dem Grundsteuergesetz (GrStG). Am 23. November 2021 hat der Bayerische Landtag das
Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet. Das neue Gesetz gilt für die Grundsteuerfestsetzung ab dem
Jahr 2025.
Formulare für die Grundsteuerreform sind ab dem 01. Juli 2022 bei der Stadtverwaltung erhältlich.
Ausführliche Informationen hierzu, im Downloadbereich weiter unten und auf: