Bauleitplanung der Stadt Olching
Die Städte und Gemeinden haben mittels ihrer Planungshoheit das Recht und die Pflicht, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Ortsgebiet vorzubereiten und zu leiten. Hierzu sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Der Flächennutzungsplan als so genannter vorbereitender Bauleitplan umfasst grundsätzlich das gesamte Stadtgebiet. Aus seinen Darstellungen sind die so genannten verbindlichen Bauleitpläne – die Bebauungspläne – zu entwickeln.
Die Bereiche des Stadtgebietes, die nicht mit Bebauungsplänen überplant sind, sind entweder dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen, wo sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) richtet, oder dem Außenbereich, für den der § 35 BauGB gilt.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken und sind zur Maßentnahme nicht geeignet. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin der Bauverwaltung.
Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.
Öffentliche Auslegung aktueller Planverfahren
Flächennutzungsplan
- Wirksamer Flächennutzungsplan
Rechtskräftige Bebauungspläne
- Übersichtskarte bei Bayernviewer (Geoportal)
Darüber hinaus haben Sie Gelegenheit, die Bauleitpläne während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 54 des Rathauses einzusehen:
Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.30 Uhr.
Falls Sie Fragen zu den Bauleitplänen haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Bauen und Stadtentwicklung:
E-Mail: bauantraege@olching.de oder bauverwaltung@olching.de
Telefon: 08142/200-1361, -1362, -1320