Zur Förderung und finanziellen Unterstützung der Vereine im Stadtgebiet hat die Verwaltung bzw. der Stadtrat spezielle Richtlinien erlassen. Nach diesen Grundsätzen werden sowohl jährliche Betriebszuschüsse als auch einmalige Zuwendungen (z. B. für Investitionen oder besondere Aktionen).
Die Regelungen der Allgemeinen Richtlinien (A.) finden in allen Bereichen grundsätzlich Anwendung, soweit inhaltlich die speziellen Richtlinien (B. - H.) nicht etwas anderes regeln:
- A. Allgemeine Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen
Ansprechpartner: Frau Neidlinger, Tel. 08142/200-1451
- B. Richtlinie zur Förderung der örtlichen Jugendarbeit
Ansprechpartner: Frau Wagler, Tel. 08142/200-1158
- C. Richtlinie zur Förderung von Begegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften
Ansprechpartner: Frau Sohn, Tel. 08142/200-1030
- D. Richtlinie zur Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen
Ansprechpartner: Frau Wagler, Tel. 08142/200-1158
- E. Richtlinie zur Förderung kultureller Aktivitäten
Ansprechpartner: Frau Steer, Tel. 08142/200-1153
- F. Richtlinie zur Förderung sozialer Vereinigungen
Ansprechpartner: Frau Wagler, Tel. 08142/200-1158
- G. Richtlinie zur Förderung denkmalpflegender und denkmalschützender Maßnahmen
Ansprechpartner: Frau Neidlinger, Tel. 08142/200-1451
- H. Richtlinie zur Förderung des Sports
Ansprechpartner: Frau Horn, Tel. 08142/200-1156
Die dazugehörigen Unterlagen können hier oder unter den Unterpunkten Anträge und Verwendungsnachweise herunter geladen werden.