Elektromobilität
Der Ausbau der Elektroladeinfrastruktur ist uns ein Anliegen.
Sie finden hier Informationen zur Antragsstellung für die Errichtung von Ladesäulen.
Um jeden E-Ladesäulen-Standort liegt ein Lade-Cluster mit dem Radius von 500m. Innerhalb dieses Lade-Clusters ist die Beantragung einer weiteren E-Ladesäule, entsprechend der Richtlinie Sondernutzungserlaubnis E-Ladesäulen, erst bei einer Mindestauslastung der Bestandsladesäule von 50 % möglich.